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Arbeitsmedizinische Betreuung in unserer Praxis:
- Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Erst-, Nach- und Vorsorge-Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, z.B. Gastronomie-/Küchen-Personal, Praxis-Personal
- Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen z.B. G 35 Ausland,
Lärm I, Lärm II, etc.
- arbeitsmedizinische Betreuung/Beratung von Betrieben/ Unternehmen in Zusammenarbeit mit der sicherheitstechn. Fachkraft
- Betriebsmedizinische Beratung der Unternehmer
- Möglichkeiten des Einsatzes von Körperschutzmitteln
- Arbeitsplatzanalysen in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sichtung von Personengefährdungskartei und Gefahrstoffkartei